Datenschutzordnung – AG der Autographensammler e.V.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins…
… werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft der Autographensammler e.V. …
… werden folgende personenbezogenen Daten gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Eintritt-/Austrittsdatum, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon), Bankdaten und freiwillige Angaben zur Sammlertätigkeit. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Sie haben das Recht …
… jederzeit kostenlos Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und bei Fehlern eine entsprechende Berichtigung zu fordern sowie deren Löschung zu verlangen, wenn die Speicherung zu Unrecht erfolgt ist oder die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Ferner haben Sie das Recht sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes wenden.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist …
… die Arbeitgemeinschaft der Autographensammler e.V. (vertreten durch den Vorsitzenden Erhard Belz). Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt. Bei Fragen zum Thema Datenschutz senden Sie Ihre E-Mail an: datenschutz@ada1986.de
Pressearbeit…
Der Verein informiert die Tagespresse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite und der Facebook-Fanpage des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder …
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens in der Vereinszeitschrift bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds …
… werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds nach einer notwendigen Aufbewahrungsfrist von einem Jahr gelöscht.
Kommentarbereich geschlossen.